Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die IONTO Health & Beauty GmbH (im nachfolgenden „IONTO“ genannt), vertreten durch die Geschäftsführer Martin La Fontaine und Julian La Fontaine, Greschbachstraße 3, 76229 Karlsruhe führt Bestellungen von Kunden (im nachfolgenden „Kunde“ genannt) im Onlineshop, aus dem Katalog, sowie allen weiteren gedruckten Werbemitteln von IONTO auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen aus. Generell können Bestellungen telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail, im Onlineshop und auf Messen direkt an IONTO erfolgen. Für all diese Bestellungen gelten die nachfolgenden Bedingungen entsprechend. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuelle Fassung dieser Bedingungen. Die AGB können unter www.ihb-gruppe.de/agb heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  2. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, also alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Als Nachweis gegenüber IONTO ist der „Gewerbeschein“, der „Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)“, der „Handelsregisterauszug“ oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer notwendig. Sind Bestimmungen dieser AGB auch im Ausland gültig, so finden diese bei ausländischen Kunden uneingeschränkt Anwendung.
  3. Angebote, Lieferungen und Leistungen von IONTO erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen IONTO und dem Kunden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen vom Kunden als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt IONTO nicht an, es sei denn, IONTO hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen von IONTO gelten auch dann, wenn IONTO in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen IONTO und dem Kunden zwecks Ausführung von Verträgen getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
  5. IONTO speichert und verarbeitet Daten von Kunden und Interessenten. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
  6. IONTO versendet in regelmäßigen Abständen aktuelle Produktkataloge und ähnliche Werbemittel per Post. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, kann er dieser Verwendung jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann mit jedem Kommunikationsmittel erklärt werden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von IONTO sind vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. IONTO ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird IONTO den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von IONTO. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von IONTO zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine eventuelle Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von IONTO gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
  6. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Aufhebung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Kunden behält sich IONTO das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Ebenso verpflichtet sich der Kunde jeden Wechsel des Wohn- bzw. Geschäftssitzes IONTO mitzuteilen.
  3. Übersteigt der Wert der für IONTO bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, ist dieser auf Verlangen des Kunden in Höhe des übersteigenden Wertes zur Freigabe von Sicherheiten bis zur Grenze von 120 % der noch offenen Forderungen nach Wahl des Kunden verpflichtet.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, IONTO einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
  5. IONTO ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 4 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
  6. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt an IONTO alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. IONTO nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. IONTO behält sich das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er die Zahlung ein oder ist über dessen Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so ist dieser nicht mehr berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. IONTO ist dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die dem Kunden erteilte Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus Weiterveräußerungen zu widerrufen sowie Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltswaren zu verlangen und diesen die Abtretung der entsprechenden Forderung anzuzeigen sowie die Forderung selbst einzuziehen. IONTO ist berechtigt, die etwaig zurückerlangte Vorbehaltsware nach bestem Ermessen freihändig zu verwerten. Im Falle einer Weiterverarbeitung bleibt IONTO Hersteller i. S. d. § 950 BGB.
  7. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch IONTO gelten als Rücktritt vom Vertrag.

§ 4 Preise

  1. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Übrigen beinhaltet der angegebene Produkt- (Netto) Preis keine Versand- oder Versicherungskosten sowie Spesen und Steuern, diese Kosten werden gesondert berechnet.
  2. IONTO behält sich das Recht vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten oder Einstandskosten mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
  3. Bei Verträgen mit Kunden ist IONTO berechtigt, die Preise auch nach Vertragsschluss zu ändern, falls sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren nachweislich geändert haben oder der Lieferant von IONTO nachweislich die Preise erhöht hat.
  4. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten jeweils die Preise gemäß gültiger Preisliste von IONTO am Tage der Lieferung (Listenpreis).
  5. Durch den Kaufvertrag ist der Kunde verpflichtet, IONTO den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Verweigert der Kunde aus einem von IONTO nicht zu vertretenden Anlass die Abnahme vor Lieferung oder tritt er vor Lieferung unberechtigt vom Vertrag zurück, so hat er, falls IONTO nicht auf Vertragserfüllung besteht, 25 % des vereinbarten Brutto-Kaufpreises als Entschädigung für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn zu zahlen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass IONTO ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. IONTO bleibt das Recht vorbehalten, statt Vertragserfüllung oder der Pauschale Ersatz des konkret entstandenen Schadens zu fordern.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, sind der Kaufpreis sowie sonstige Vergütungen, Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten mit Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig.
  2. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, SEPA-Lastschriftmandat, oder auf Rechnung leisten. IONTO ist nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel anzunehmen. Wenn diese angenommen werden, gilt dies nur als Leistung erfüllungshalber. Ein Skontoabzug durch den Kunden ist nur bei vollständigem und fristgerechtem Zahlungseingang bei IONTO gestattet.
  3. IONTO behält sich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden die Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung etwaiger offener Forderungen einzubehalten, Verzugszinsen sowie den Ersatz weiterer, IONTO infolge des Verzuges entstandener Schäden zu verlangen.
  4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber IONTO mit Gegenforderungen aufzurechnen, sofern die Gegenforderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  6. Hat der Kunde IONTO bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht bzw. fehlte diese, und ist dieser Umstand für IONTO nicht erkennbar gewesen, so kann IONTO ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist IONTO zu weiteren Leistungen nur gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet.
  7. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld mit einem Zinssatz von 5 % über dem aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld mit 8 % über dem Basiszins zu verzinsen.

§ 6 Lieferung

  1. Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Diese beginnen erst zu laufen, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
  2. IONTO ist zur Teillieferung berechtigt. In der Auftragsbestätigung ist der Ort, an den zu liefern ist, angegeben. Die Ware wird in handelsüblicher und für den normalen Versand geeigneter Verpackung geliefert. Im Falle des Annahmeverzugs trägt der Kunde alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lager- und Arbeitszeitkosten.
  3. Mangels entgegenstehender Vereinbarung behält sich IONTO die Wahl des Transportweges und -mittels vor. Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager sowie auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt auch das Transportrisiko, wenn die Versandkosten ausnahmsweise von IONTO getragen werden. Gegen Aufwendungsersatz kann die Ware gegen Transportschäden versichert werden.
  4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  5. Eine Auslieferung von Gebrauchtgeräten und von Geräten, die in der Online-Aktion erworben werden, kann nur im Inland erfolgen.

§ 7 Gewährleistung

  1. Ist der Kunde Unternehmer, erfüllt IONTO nach seiner Wahl wegen Mängeln an der Ware durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit nach. Alle Artikel und Produkte, welche in einer Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Einzelpreis gesondert aufgeführt sind, gelten als eigenständige Sache, auf die etwaige Gewährleistungsrechte gesondert Anwendung finden.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Kunden müssen IONTO offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Kunden müssen IONTO innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei IONTO. Unterlässt der Kunde diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von IONTO. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Kunden. Wurde der Kunde durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Kunden die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Bei Beanstandungen, bei denen sich nach Prüfung kein von IONTO zu vertretender Mangel ergibt, oder solchen, die auf Bedienungsfehlern oder unsachgemäßer Behandlung des Kunden beruhen, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Kosten von IONTO, die aufgrund der Überprüfung der behaupteten Mängel entstanden sind, zu erstatten.
  4. Will der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Will der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn IONTO die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
  5. Für Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Waren und werden diese ausdrücklich als gebrauchte Gegenstände veräußert, so wird die Gewährleistung ausgeschlossen. IONTO haftet nicht für typischerweise zu erwartende Abnutzungserscheinungen bzw. Verschleiß oder sonstige aufgrund des Alters zu erwartenden Fehlfunktionen bzw. Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit. Ein Anspruch auf Nachlieferung wird ausgeschlossen. Für Kunden beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
  6. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Waren- und Anschauungsmuster oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch IONTO nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von IONTO auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Gegenüber Kunden gilt:
    1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IONTO nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von IONTO auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen bzw. gesetzlichen Vertreters von IONTO gilt.
    2. Soweit vertragswesentliche Pflichten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt werden, ist die Haftung von IONTO für eingetretene Schäden (auch mittelbare Schäden) auf die bei Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren durchschnittlichen Schäden und der Höhe nach auf den Auftragswert pro Schadensfall und Serie zusammenhängender Schäden beschränkt. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig vom Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, insbesondere der Ersatz mittelbarer Schäden wie beispielsweise entgangener Gewinn.
    3. Eine Haftung ist insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen durch den Kunden hätte verhindert werden können.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei IONTO zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn IONTO Arglist nachgewiesen wird.

§ 9 Leihware

  1. Bei Überlassung von Leih- und Mietgeräten, zu der wir nicht verpflichtet sind, werden die Versandkosten berechnet.
  2. Die Rücksendung der Leihware muss spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der eigenen Ware frei erfolgen. Wird die Rücksendung um mehr als 5 Werktage verzögert, so wird ein zusätzliches Entgelt von € 5,00 pro Kalendertag erhoben. Wir behalten uns das Recht vor, für beschädigte oder unbrauchbare Leihware die notwendigen Reparaturen zu berechnen

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie sonstiges internationales Recht finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von IONTO. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. IONTO behält sich das Recht vor, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Erfüllungsort ist der Sitz von IONTO in Karlsruhe.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

IONTO Health & Beauty GmbH
Greschbachstraße 3 • 76229 Karlsruhe • Germany